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- Rüstzeiten oder Werkwochen (Exerzitien) sind Veranstaltungen, die von Geistlichen oder beauftragten Seelsorgern der beiden großen Kirchen und anderer Religionsgemeinschaften durchgeführt werden. Den Rüstzeiten/Werkwochen gleichgestellt sind der Deutsche Evangelische Kirchentag und der Deutsche Katholikentag.
- Der Dienstleistende beantragt den Sonderurlaub bei seiner Dienststelle. Diese soll dem Antrag stattgeben, wenn keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Der Sonderurlaub ist für die Dauer der Veranstaltung zu genehmigen, höchstens jedoch für 5 Arbeitstage. Bei Kirchentagen beträgt der Sonderurlaub höchstens 3 Tage.
- Beantragt der Dienstleistende Sonderurlaub für die Teilnahme an einer weiteren Veranstaltung, ist für die Entscheidung die Verwaltungsstelle zuständig. Der Antrag ist von der Dienststelle an die Verwaltungsstelle zu leiten mit der Stellungnahme, ob dienstliche Belange durch die Beurlaubung betroffen sind.
Mit einer besonderen Begründung ist als Ausnahme auch die Teilnahme an einer dritten Veranstaltung möglich. Hierbei muß die Stellungnahme der Dienststelle die Erklärung enthalten, daß die Dienststelle an der Teilnahme und damit an der Beurlaubung des Dienstleistenden für diese Veranstaltung interessiert ist.
Für die Tage der Teilnahme hat der Dienstleistende Anspruch auf Geld- und Sachbezüge. Für Fragen der Fahrkostenerstattung ist der Veranstalter zuständig.
- Nach der Veranstaltung hat der Dienstleistende der Dienststelle bzw. der Verwaltungsstelle eine Teilnahmebestätigung vorzulegen. Sie ist in die Dienststellenakte aufzunehmen.
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