C 3

Beauftragte der anerkannten Beschäftigungsstellen
und deren Stellvertretung
(II 1.2.2 Grundsätze)

1 Der Rechtsträger bestellt zur Entlastung der Leitung der Be-schäftigungsstelle eine(n) Beauftragte(n) für den Zivildienst (Beauftragte(r)) als weitere(n) ständige(n) Vorgesetzte(n) der Dienstleistenden, die/der im Einvernehmen mit der Leitung der Dienststelle den Einsatz der Dienstleistenden regelt und für die Betreuung der Dienstleistenden (§ 30 a, § 35 ZDG) zuständig ist.

2 Der Beauftragte hat insbesondere folgenden Aufgaben:

  • Regelung des Einsatzes der Dienstleistenden an den Arbeitsstellen im Einvernehmen mit der Leitung der Dienststelle
  • Überwachung der Arbeitszeit (§ 32 Abs. 1 ZDG)
  • Regelung des inneren Dienstbetriebes (§ 32 Abs. 2 ZDG)
  • Erledigung sonstiger Verwaltungsaufgaben des Zivildienstes (z.B. §§ 36, 37, 41, 62, 68 Abs. 1 ZDG)
  • Betreuung der Dienstleistenden

3 Bei Bedarf können vom Rechtsträger auch Vertreter der/des Beauftragten und weitere - ständige oder zeitweilige - Vorgesetzte sowie für die Durchführung des inneren Dienstes und sonstiger befristeter Aufgaben von Fall zu Fall bewährte Dienstleistende als Vorgesetzte bestellt werden (II 1.2.3 Grundsätze).

4 Das BAZ ist von jedem Wechsel der Leitung, der Beauftragten und der Vertretung schriftlich durch Angabe des Namens und der Stellung in der Beschäftigungsstelle zu unterrichten; (II 1.2.4. Grundsätze).

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Besondere Vorkommnisse, die eine Dienststelle oder Dienstleistende einer Dienststelle betreffen, sind durch die/den Beauftragte(n) der Beschäftigungsstelle unverzüglich, möglichst durch Telefax oder telefonisch vorab, dem Bundesamt für den Zivildienst anzuzeigen. Die/der zuständige Regionalbetreuer(in) ist ebenfalls über das "Besondere Vorkommnis" zu unterrichten.

Als "Besondere Vorkommnisse" sind anzusehen:

a) Vorkommnisse, die Dienstleistende betreffen:


  • Verbrechen, die sich gegen Dienstleistende gerichtet haben;
  • Todesfälle im Dienst;
  • Außergewöhnliche Todesfälle außerhalb des Dienstes (z.B. ungeklärte Todesursache, Rauschgiftverdacht, Tod als Folge einer Zivildienstbeschädigung u.ä.);
  • Selbsttötungen und Selbsttötungsversuche;
  • Vermisstenfälle;
  • Schwere Unfälle von Dienstleistenden im Dienst;
  • Unfälle von Dienstleistenden in besonders gefährdeten Tätigkeiten (z.B. Unfallrettungsdienst);
  • Auftreten von Seuchen;
  • Nicht nur vorübergehendes Verlassen der Bundesrepublik Deutschland (Übertritte ins Ausland) durch Dienstleistende;
  • Kollektive Arbeitsverweigerung durch Dienstleistende.

b) Vorkommnisse, die durch Dienstleistende verursacht oder mitverursacht wurden:

  • Verbrechen, die von Dienstleistenden begangen wurden;
  • Festnahmen von Dienstleistenden wegen des Verdachts eines Verbrechens oder Vergehens;
  • Anklageerhebung gegen einen Dienstleistenden wegen eines Verbrechens oder Vergehens;
  • Erhebliche Verletzungen von Personen, die durch Dienstleistende verursacht wurden;
  • Sach- oder Vermögensschäden in Höhe von voraussichtlich mehr als 10.000 €, die Personen außerhalb des Zivildienstes erlitten haben und die durch Dienstleistende verursacht worden sind.

c) Sonstige Vorkommnisse:

  • Schwere Mängel an Liegenschaften des Zivildienstes;
  • Berichte in der Presse über angebliche Missstände bei Zivildienstgruppen, Zivildienstschulen oder Beschäftigungsstellen oder wesentliche Mängel in der Unterbringung und Versorgung von Dienstleistenden;
  • Schwerwiegende Angriffe und grobe Beleidigungen, die Dienstleistende, Zivildienstgruppen, Zivildienstschulen oder Beschäftigungsstellen bzw. deren Personal im Zusammenhang mit dem Zivildienst betreffen, wenn sie über den örtlichen und persönlichen Bereich hinausgehen und voraussichtlich nicht alsbald beigelegt werden können.

Die vorstehende Aufstellung ist nur beispielhaft. Es sind auch andere außergewöhnliche Ereignisse zu melden, die bei der Anlegung eines strengen Maßstabes als "Besondere Vorkommnisse" anzusehen sind.