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Gemeinschaftsseminare für Dienstleistende

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Für eine demokratische Gesellschaft ist die Lösung von Problemen ohne eine sachliche, öffentliche Auseinandersetzung nur schwer möglich, d.h. die Demokratie ist auf die Unterstützung und Beteiligung ihrer Bürger am Prozess der politischen Willensbildung angewiesen. Hierbei sind Anerkennung von Pluralität, Sensibilisierung für Ängste und Meinungen Anderer, Toleranz, Bereitschaft zum Zuhören usw. wichtige Ziele der politischen Bildung


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Dazu bietet das Bundesamt in den Bildungsregionen Gemeinschaftsseminare zum gegenseitigen Informationsaustausch von Wehr- und Zivildienstleistenden an. Dabei sollen im Wesentlichen die Aspekte im Vordergrund stehen, die für Dienstleistende als junge Staatsbürger von Bedeutung sind.

Den Dienstleistenden soll die Möglichkeit eröffnet werden, sich mit den Grundwerten und Grundproblemen unserer Gesellschaft und unseres Staates auseinander zu setzen, die politisches Urteilen und Handeln bestimmen.


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Der vom Dienstleistenden ausgefüllte Anmeldevordruck (Muster Anlage 1) ist rechtzeitig an die für die Bildungsregion zuständige Zivildienstschule zu senden.


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Die Gemeinschaftsseminare sind dienstliche Veranstaltungen.


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Die Dienstleistenden sind für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen von ihrem Dienst in den Dienststellen freizustellen.


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Die Dienststellen sind verpflichtet, die Abordnungsverfügungen zum Besuch der Gemeinschaftsseminare den betroffenen Dienstleistenden unverzüglich auszuhändigen.


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Den Abordnungen ist auch dann zu entsprechen, wenn sie wegen besonderer Umstände (z.B. große Arbeitsbelastung) den Interessen der Dienststelle entgegenstehen.


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Fahrtkosten der Dienstleistenden aus Anlass des Besuchs von Gemeinschaftsseminaren werden von den Dienststellen erstattet (F 11 Nr. 4 f.). Dies gilt für die notwendigen Fahrtkosten zu Veranstaltungsorten innerhalb der Bildungsregion, in der sich die Dienststelle befindet. Dies gilt auch für Veranstaltungen außerhalb der Bildungsregion, wenn der Veranstaltungsort nicht mehr als 50 km von der Dienststelle entfernt liegt.

Für den Besuch sonstiger Gemeinschaftsseminare außerhalb der Bildungsregion, in der sich die Dienststelle des Dienstleistenden befindet gilt: Zwischen dem Dienstleistenden und der Dienststelle ist vor Reiseantritt eine Vereinbarung hinsichtlich der Fahrtstrecke zu treffen, welche außerhalb dieser Bildungsregion liegt. Für den kürzesten Streckenanteil, der innerhalb die Bildungsregion, in der die Dienststelle liegt, zu durchqueren ist, sind Fahrtkosten immer zu erstatten. Die Erstattung der darüber hinaus gehenden Fahrtkosten ist entsprechend der getroffenen Vereinbarung zu handhaben.


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Eine Aufwandsentschädigung bzw. ein Tagegeld und ein Übernachtungsgeld für die Teilnahme an Gemeinschaftsseminaren wird nicht gewährt (F 11 Nrn. 10.3, 11.3 und 13).


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Eine Erstattung durch das Bundesamt entfällt, da diese Aufwendungen durch die Pauschale nach Abschnitt F 2 II Nr. 3.3.1 des Leitfadens abgegolten sind.