Hausordnung
Obwohl die Rechte und Pflichten des Zivildienstleistenden durch das ZDG weitgehend geregelt sind, empfiehlt es sich, in Anlehnung an eine meist schon bestehende Hausordnung eine den örtlichen strukturellen Gegebenheiten entsprechende >>Hausordnung für Zivildienstleistende<< zu erlassen. Dabei ist in Betracht zu ziehen, daß der Zivildienstleistende in einem besonderen Dienstverhältnis steht. Die Hausordnung soll den Zivildienstleistenden im Dienstunterricht dargelegt und an einer Anschlagtafel ausgehängt werden. Neben den für alle Bediensteten geltenden Bestimmungen zur Aufrechterhaltung des häuslichen Gemeinschaftslebens kann die für Zivildienstleistende zu erlassende Hausordnung u.a. insbesondere folgende Punkte enthalten: |
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