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Hausordnung

Obwohl die Rechte und Pflichten des Zivildienstleistenden durch das ZDG weitgehend geregelt sind, empfiehlt es sich, in Anlehnung an eine meist schon bestehende Hausordnung eine den örtlichen strukturellen Gegebenheiten entsprechende >>Hausordnung für Zivildienstleistende<< zu erlassen. Dabei ist in Betracht zu ziehen, daß der Zivildienstleistende in einem besonderen Dienstverhältnis steht. Die Hausordnung soll den Zivildienstleistenden im Dienstunterricht dargelegt und an einer Anschlagtafel ausgehängt werden. Neben den für alle Bediensteten geltenden Bestimmungen zur Aufrechterhaltung des häuslichen Gemeinschaftslebens kann die für Zivildienstleistende zu erlassende Hausordnung u.a. insbesondere folgende Punkte enthalten:


  • bestimmte Meldepflichten
  • Beschränkung des Besuchsempfangs auf bestimmte Räumlichkeiten, Tageszeiten usw.
  • Verpflichtung zum Tragen von Schutz- und Arbeitskleidung
  • Bestimmungen über die Ordnung in den Unterkünften, z.B. Sauberhalten der Zimmer, insbesondere auch der Spinde und Einrichtungsgegenstände
  • Untersagung oder Einschränkung, dienstliche Unterkünfte und Einrichtungsgegenstände zu verändern
  • Befugnis des Leiters der Dienststelle/Zivildienstbeauftragten, die Unterkünfte jederzeit - bei gegebener Veranlassung auch unangemeldet - zu betreten.