Elternzeit
Die Änderung der Verordnung über die Elternzeit für Soldaten (EltZ-SoldV) ist am 01.01.2001 in Kraft getreten (BGBl. I S. 1667). Sie gilt nach § 35 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes -ZDG- auch für Dienstleistende, die für nach dem 31.12.2000 geborene Kinder Anspruch auf Elternzeit haben. Die Einzelheiten der o.g. Verordnung sind vollständig in das <<Merkblatt>> Anlage 2 übernommen. Auf Dienstleistende, die Anspruch auf Elternzeit für ein vor dem 01.01.2001 geborenes Kind haben, finden die Vorschriften der Elternzeitverordnung in der bis zum 31.12.2000 geltenden Fassung Anwendung; Einzelheiten siehe <<Merkblatt>> Anlage 1. |