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Soziale Sicherung

Die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen für Zivildienstpflichtige ergeben sich aus den Sozialversicherungsgesetzen.

Nach § 78 ZDG gelten für anerkannte Kriegsdienstverweigerer das Arbeitsplatzschutzgesetz und das Unterhaltsicherungsgesetz entsprechend.

Der Zivildienst steht bei Anwendung der Vorschriften des öffentlichen Rechts dem Wehrdienst aufgrund der Wehrpflicht gleich.

Einzelheiten sind dem "Merkheft über die soziale Sicherheit der Zivildienstleistenden und ihrer Angehörigen" zu entnehmen, das jeder Zivildienstleistende mit seinem Einberufungsbescheid erhält. Dieses Merkheft kann auch beim Bundesamt für den Zivildienst -Referat II 1- angefordert werden.

Antragsformulare für die Erstattung von Beiträgen zur Lebensversicherung, freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder einer sonstigen Alters- oder Hinterbliebenenversorgung sind bei Bedarf selbst zu fertigen (siehe Muster).

Das Merkheft sowie die Antragsformulare stehen im Internet (www.zivildienst.de - Downloads - unter "Merkheft soziale Sicherung" sowie unter "Antrag Lebensversicherung") zur Verfügung.