Erkrankung am Urlaubs-/ Heimatort
(Dienst- und ggf. Reiseunfähigkeit bei Erkrankung
am Urlaubs- oder Heimatort)
I. Verfahrenshinweise
| 1 | Allgemeines
Vor Beginn des ersten Wochenendausgangs oder eines Urlaubs hat der Dienstleistende das "Merkblatt für Zivildienstleistende -Wichtige Hinweise zur Erkrankung während eines Urlaubs" bei seiner Dienststelle in Empfang zu nehmen (vgl. Anlage). |
| 2 | Heilfürsorgevordrucke für den Urlaub innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland
Bei Antritt eines Urlaubs unter Belassung der Geld- und Sachbezüge (vgl. Anlage) ist dem Dienstleistenden außerdem seitens der Dienststelle auszuhändigen: |
| 1 | Krankenschein (vgl. Anlage 1 zu Abschnitt G 5) |
| 1 | Zahnbehandlungsschein (vgl. Anlage 2 zu Abschnitt G 5). Beide sind auf die Dauer der Urlaubszeit zu befristen und mit dem Vermerk zu versehen: "Für den Arzt am Urlaubs- bzw. Heimatort". |
| 3 | Klebemarken (vgl. Anlage 4 zu Abschnitt G 5) |
| 1 | Dienstunfähigkeitsbescheinigung (vgl. Anlage 1 zu Abschnitt G 8) |
| 3 | Rückgabe nicht verwendeter Formblätter und Klebemarken
Nach Beendigung des Urlaubs sind nicht verbrauchte Vordrucke im Sinne von Nr. 2 und Klebemarken an die Dienststelle zurückzugeben. |