G 9

Erkrankung am Urlaubs-/ Heimatort

(Dienst- und ggf. Reiseunfähigkeit bei Erkrankung
am Urlaubs- oder Heimatort)

I. Verfahrenshinweise

1 Allgemeines

Vor Beginn des ersten Wochenendausgangs oder eines Urlaubs hat der Dienstleistende das "Merkblatt für Zivildienstleistende -Wichtige Hinweise zur Erkrankung während eines Urlaubs" bei seiner Dienststelle in Empfang zu nehmen (vgl. Anlage).


2 Heilfürsorgevordrucke für den Urlaub innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland

Bei Antritt eines Urlaubs unter Belassung der Geld- und Sachbezüge (vgl. Anlage) ist dem Dienstleistenden außerdem seitens der Dienststelle auszuhändigen:


1 Krankenschein (vgl. Anlage 1 zu Abschnitt G 5)

1

Zahnbehandlungsschein (vgl. Anlage 2 zu Abschnitt G 5). Beide sind auf die Dauer der Urlaubszeit zu befristen und mit dem Vermerk zu versehen: "Für den Arzt am Urlaubs- bzw. Heimatort".


3 Klebemarken (vgl. Anlage 4 zu Abschnitt G 5)

1 Dienstunfähigkeitsbescheinigung (vgl. Anlage 1 zu Abschnitt G 8)

3 Rückgabe nicht verwendeter Formblätter und Klebemarken

Nach Beendigung des Urlaubs sind nicht verbrauchte Vordrucke im Sinne von Nr. 2 und Klebemarken an die Dienststelle zurückzugeben.